Eine anonyme Zuschrift

Die politische Internet-Zeitung aus Duisburg

Hin und wieder erhalte ich Leserzuschriften. Das können Sie nicht wissen. Denn entweder schreiben mir Leute anonym. Dann bekommen Sie von mir keine Antwort. Oder Sie schreiben unter Angabe Ihres Namens. Dann antworte ich ihnen, was Sie freilich nichts angeht. In beiden Fällen kommt folglich nichts ins Internet.
Und nun die Ausnahme. Geschrieben hat mir ein „Hans-Maria Vaselfink“ mit der eMail-Adresse antischaria@googlemail.com. Anti Scharia – Wow! Wenigstens einer. „Hans-Maria Vaselfink“ und seine Familie sind nämlich verfassungstreu. Davon ist Mr. Anonymus dermaßen überzeugt, dass er gleich auch eine Kopie seiner eMail an das Landesinnenministerium gesendet hat. Wohl, damit die mal ein Auge auf mich werfen. Also das Landesamt für Verfassungsschutz, das untersteht nämlich dem Landesinnenminister.
Zu ärgerlich, dass der Verfassungsschutz ProNRW beobachtet, und dabei möglicherweise so brandgefährliche Typen wie diesen Jurga übersieht. Alles nicht auszuschließen. 

Werner Jurga, 11.01.2009

  

PRO NRW wir erwarten Euch. Was soll man darunter verstehen? Hunderte linker Vollpfosten mit Steinen und Mollys, oder was? Oder mal wieder Bullen klatschen wie üblich? Gilt das Demonstrationsrecht nur für linke Verfassungsfeinde?

Mit freundlichen Grüßen
Eine verfassungstreue steuerzahlende islamkritische Familie 

(Meinen Namen werde ich an dieser Stelle nicht bekannt geben, weil meine Familie kein Opfer von Anschlägen werden soll, wie z.B. bei Rene Stadtkewitz)

  

Hallo,

nun pflege ich grundsätzlich keine anonymen Zuschriften zu beantworten.
Ich mache nur deshalb eine Ausnahme, weil ich das Missverständnis in Ihrer eMail ausräumen möchte, das ich - zugegebenermaßen - billigend in Kauf genommen hatte.
"Stammleser" würden allerdings nur kaum auf die Idee kommen, mich dem linksradikalen Milieu zuzurechnen. Und wenn Sie die inkriminierte  Grafik anklicken, werden Sie nicht vermummte "Autonome" sehen, sondern Honoratioren, deren Verfassungstreue, die Sie für sich beanspruchen, völlig außer Zweifel steht. Auch wenn Sie über diese satirische Zuordnung nicht schmunzeln können (was ich annehme), nehmen Sie es als Ironie.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Grundrecht auf freie Religionsausübung bekannt ist. Das Grundgesetz misst übrigens diesem Artikel 4 einen etwas höheren Stellenwert noch zu als dem Artikel 5, der die Meinungsfreiheit garantiert. Wie auch immer. Das bedeutet, dass z.B. Christentumskritiker aufpassen müssen, sich nicht nach § 166 StGB strafbar zu machen.

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Sie werden mir zustimmen, dass ProNRW oder aber auch Leser auf der Blogseite von derWesten.de den Islam in einer Weise beschimpften, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nun genießt ProNRW das Parteienprivileg und die Kommentatoren auf der Westen äußern sich, genau wie Sie, anonym. Dadurch wird die Strafverfolgung freilich ein wenig aufwändig.
Für den Fall, dass Sie diesem Hinweis entgegenhalten, dass es auch in der islamischen Community Islamisten gibt, die ebenfalls in sträflicher Weise gegen die Regeln eines friedlichen Zusammenlebens verstoßen, ... Ja stimmt! Doch wäre ein solcher Hinweis dermaßen kindisch, dass ich nicht glauben möchte, dass Sie ihn bringen würden.

Im übrigen halten sich meine Sympathien für den Islamismus in engen Grenzen, wie Sie, wenn Sie bei google "site:jurga.de islam" eingeben, unschwer feststellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Jurga, 11.01.2010 

 

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