Straftaten aufklären!

Die politische Internet-Zeitung aus Duisburg

Zum Verlauf der Milli-Görüs-Demonstration am 10. Januar in Duisburg:

Wie den Berichten der Lokalzeitungen und der Polizei zu entnehmen war, stoppte der Demonstrationszug in der Claubergstraße, um dort auf eine israelische Fahne, die in der dritten Etage eines Hauses zu sehen war, nicht nur um Schneebälle, sondern auch Taschenmesser und Steine zu werfen.
Zweifellos wäre es die Aufgabe der Veranstalter wie der Polizei gewesen, dieses rechtswidrige Treiben zu beenden. Von der anti-israelischen und auch nach Einschätzung des Innenministeriums antisemitischen Organisation Milli Görüs war nicht anzunehmen, dass sie ihren Pflichten als Veranstalter nachkommt.
 

Strafbare Handlungen auch von Polizeibeamten?

Von der Polizei hätte ich jedoch schon erwartet, dass sie die Fahne eines befreundeten Staates, zumal Israels, vor dem Mob schützt und die öffentliche Sicherheit gewährleistet, indem sie das Werfen von Messern unterbindet. Stattdessen wurde die Fahne aus dem Fenster „eingezogen“, wie es im Amtsdeutsch heißt, „um eine Eskalation zu vermeiden“, wie sich ein Polizeisprecher äußerte.
Von den Bewohnern der Wohnung im dritten Stock (!) war inzwischen im Internet zu erfahren, dass sie nicht im Haus waren. Die Polizei hat folglich die Wohnungstür aufgebrochen, um die israelische Fahne aus dem Fenster zu entfernen – im Freudengejohle des islamistischen Pöbels.
Weshalb sich angesichts dieser Kapitulation von Recht und Gesetz vor dem gewaltbereiten Mob die Polizei gemüßigt fühlt, den Veranstaltern und Teilnehmern öffentlich zu danken, bleibt mir ein Rätsel.

Es ist festzustellen,
·dass die Polizei gegen das hohe Rechtsgut der Unverletzlichkeit der Wohnung ohne richterliche Genehmigung verstoßen hat,
·dass die Polizei das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt hat,
·dass die Polizei Gewalttäter gewähren ließ, sich bereitwillig ihren Forderungen beugte, und
·sich auch nicht imstande sah, das Vermummungsverbot durchzusetzen.

Mehrere Hundert Polizisten konnten keine strafbaren Handlungen verhindern. Im Gegenteil: Die Polizei sah sich gezwungen, sich zum Handlanger der islamo-
faschistischen Menge zu machen und massiv in elementare Grundrechte einzugreifen.
Daraus kann nur geschlussfolgert werden, dass Großveranstaltungen islamistischer Organisationen, wie z.B. Milli Görüs, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind.
Denn es ist nicht hinzunehmen, dass Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung oder die freie Meinungsäußerung wegen gewalttätiger Verfassungsfeinde entzogen werden.

Es bleibt Aufgabe der Polizei, potenzielle Straftäter in den Reihen der Demonstrationsteilnehmer zu ermitteln. Der Polizeiführung und der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufgabe zu ermitteln, ob Straftaten von Polizeibeamten, etwa Hausfriedensbruch oder Strafvereitelung im Amt, vorliegen.


Werner Jurga, 12.01.2009

 

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